Rodungen und Fällungen von Waldflächen
Fällungen:
Zur Erhaltung des Waldes und des Waldbodens sind großflächige Fällungen (Kahlhiebe ab einer Kahlhiebe ab einer zusammenhängenden Fläche von 0,5 ha oder Einzelstammentnahmen ab 0,5 ha bewilligungspflichtig.