Kursbestätigung - Einbringung
Aufgrund eines Strafbescheids (z.B. Lenkberechtigung) wird eine Nachschulung gefordert. Die Stelle, bei der die Nachschulung bzw. der Kurs statt gefunden hat, muss die erstellte Kursbestätigung an die für die betroffene Person zuständige Behörde übermitteln.