Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
Drittstaatsangehörige (weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer), die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel.