Verordnung der BH Deutschlandsberg
Vermeidung von Waldbränden
Auf Grund der aktuellen Wettersituation darf die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg zur Vermeidung von Waldbränden in Erinnerung gerufen werden.
Textausschnitt:
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Deutschlandsberg das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der nach § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.
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