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29.10.2016
Tanzschule - Ersatz von Ausbildungs- und /oder Prüfungsteilen
Die Ausbildung und Prüfung zur Tanzlehrerin/zum Tanzlehrer werden in der Steiermärkischen Tanzlehrverordnung 2014 geregelt. Kann die Antragstellerin/der Antragsteller Ausbildungen bzw. Fähigkeiten nachweisen, die Inhalten der Ausbildung bzw.
29.10.2016
Tanzschule - Erteilung von Tanzunterricht
Die gewerbsmäßige Erteilung von Tanzunterricht erfordert eine Anzeige bei der Zuständigen Behörde.
Sowohl Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer als auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) und Personengesellschaften können Inhaberinnen bzw. Inhaber einer Tanzschule sein.
29.10.2016
Tanzschule - Fortbetrieb
Bei Tod oder Insolvenz des Tanzschulinhabers, kann die Tanzschule durch bestimmte Personen (wie z.B. Nachkommen oder MasseverwalterInsolvenzverwalter) fortgeführt werden. Der Fortbetrieb muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
29.10.2016
Tanzschule - Geschäftsführerbestellung
Juristische Personen und Personengesellschaften oder Personen, die nicht über die fachliche Eignung verfügen, haben einen Geschäftsführer zu bestellen. Diese Bestellung ist der Behörde anzuzeigen.
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20.05.2021
Tanzschule - Ruhendmeldung und Wiederaufnahme
Die Ruhendmeldung und die Wiederaufnahme des Tanzschulbetriebes ist der fachlich zuständigen Gliederung der Wirtschaftskammer Steiermark anzuzeigen.
29.10.2016
Tanzschule - Umgründung
Bei Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen und Spaltungen geht die Berechtigung zur Erteilung von Tanzunterricht auf den Nachfolgeunternehmer/die Nachfolgeunternehmerin über.
29.10.2016
Tanzschule - Unterrichtsort
Tanzunterricht darf nur geeigneten Unterrichtsorten erteilt werden.
29.10.2016
Tanzschule - Zurücklegung der Bewilligung
Die Berechtigung zum Betrieb einer Tanzschule kann von der Tanzschulinhaberin bzw. vom Tanzschulinhaber zurückgelegt werden. Die Zurücklegung muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Hinweis: …
29.10.2016
Taxilenkerausweis
Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Taxilenkerausweis aufgrund eines formlosen Antrages aus.
Achtung! Der Taxilenkerausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein.
13.04.2018
Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeitswelt
"Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt" fördert Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung und unterstützt sie in der Arbeitswelt.
Das Land Steiermark bezahlt für Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung, damit sie ihre Arbeit gut erledigen können.
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