Waffenrechtliches Gutachten - Einbringen
Für einen Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte wird einpsychologisches Gutachten gefordert. Die Stelle, bei der diepsychologische Untersuchung statt gefunden hat, muss das erstellteGutachten an die für die betroffene Person zuständige Behördeübermitteln. Dort entscheidet der/die Amtsarzt/ärztin.