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Tanzschule - Ersatz von Ausbildungs- und /oder Prüfungsteilen
Die Ausbildung und Prüfung zur Tanzlehrerin/zum Tanzlehrerwerden in der Steiermärkischen Tanzlehrverordnung 2014 geregelt.Kann die Antragstellerin/der Antragsteller Ausbildungen bzw.Fähigkeiten nachweisen, die Inhalten der Ausbildung bzw.
Tanzschule - Erteilung von Tanzunterricht
Die gewerbsmäßige Erteilung von Tanzunterricht erfordert eineAnzeige bei der Zuständigen Behörde.
Sowohl Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer als auchjuristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) undPersonengesellschaften können Inhaberinnen bzw. Inhaber einerTanzschule sein.
Tanzschule - Fortbetrieb
Bei Tod oder Insolvenz des Tanzschulinhabers, kann dieTanzschule durch bestimmte Personen (wie z.B. Nachkommen oderMasseverwalterInsolvenzverwalter) fortgeführt werden. DerFortbetrieb muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Tanzschule - Geschäftsführerbestellung
Juristische Personen und Personengesellschaften oder Personen,die nicht über die fachliche Eignung verfügen, haben einenGeschäftsführer zu bestellen. Diese Bestellung ist der Behördeanzuzeigen.
Zur Geschäftsführerin …
Tanzschule - Ruhendmeldung und Wiederaufnahme
Die Ruhendmeldung und die Wiederaufnahme des Tanzschulbetriebesist der fachlich zuständigen Gliederung der WirtschaftskammerSteiermark anzuzeigen.
Tanzschule - Umgründung
Bei Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen,Zusammenschlüssen, Realteilungen und Spaltungen geht dieBerechtigung zur Erteilung von Tanzunterricht auf denNachfolgeunternehmer/die Nachfolgeunternehmerin über.
Tanzschule - Unterrichtsort
Tanzunterricht darf nur geeigneten Unterrichtsorten erteiltwerden.
Tanzschule - Zurücklegung der Bewilligung
Die Berechtigung zum Betrieb einer Tanzschule kann von derTanzschulinhaberin bzw. vom Tanzschulinhaber zurückgelegt werden.Die Zurücklegung muss bei der zuständigen Behörde angezeigtwerden.
Hinweis: Mit …
Taxilenkerausweis
Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Taxilenkerausweisaufgrund eines formlosen Antrages aus.
Achtung! Der Taxilenkerausweis gilt nur inVerbindung mit dem Führerschein.
Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeitswelt
"Teilhabe an Beschäftigung in der Arbeitswelt" fördertFähigkeiten von Menschen mit Behinderung und unterstützt sie in derArbeitswelt.
Das Land Steiermark bezahlt für Menschen mit Behinderung dienotwendige Unterstützung, damit sie ihre Arbeit gut erledigenkönnen.
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