Bescheinigung der Dokumentation
Untersuchung von Wildtierkörpern
Neue Form der Bescheinigung für die Dokumentation der Untersuchung der Wildtierkörper von Wild aus freier Wildbahn
Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Basis von § 8 Abs. 1c der Fleisch-untersuchungsverordnung 2006 vorgeschrieben, dass ab 1. Mai 2013
- zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Wildanhängern,
- zur Sicherstellung einer einwandfreien Rückverfolgbarkeit der Tierkörper und
- zur nachweislichen Identifikation der ausstellenden kundigen Person
neue Bescheinigungen für die Dokumentation der Untersuchung der Wildtierkörper verpflichtend zu verwenden sind.
Die selbstdurchschreibenden, fortlaufend nummerierten Bescheinigungen wurden in Blockform zu je 50 Stück aufgelegt. Sie werden den kundigen Personen unentgeltlich gegen Unterschriftsleistung zur Verfügung gestellt. Die Blöcke können ab 8. April 2013
- in der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg (von Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Veterinärreferat) und
- im Bezirksjagdamt Deutschlandsberg (donnerstags von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr)
abgeholt werden.
