CORONA-HOTLINE des LANDES
CORONA-HOTLINE des Landes Steiermark: | 0316 / 877 - 6700 |
Ab 1.8.2022 werden Personen, die mit Covid-19 infiziert sind, nur mehr 10 Tage verkehrsbeschränkt, d.h. es werden von der Gesundheitsbehörde keine Absonderungsbescheide mehr ausgestellt. Nach fünf Tagen ab PCR-Test können Sie sich von der Verkehrsbeschränkung freitesten.
Covid-19 ist jedoch immer noch anzeigepflichtig nach dem Epidemiegesetz.
Wie gehen Sie weiter vor?
- Haben Sie einen positiven Antigentest und/oder Symptome, wenden Sie sich an 1450 (telefonisch oder online
www.covidverdacht.st). Dort erhalten Sie einen Termin für einen PCR-Test beim Roten Kreuz.
- Oder Sie machen einen PCR-Test in einer Apotheke oder beim Arzt.
- Bitte informieren Sie umgehend Ihren Dienstgeber, denn Sie sind grundsätzlich arbeitsfähig.
- Fühlen Sie sich krank, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin zwecks Krankschreibung.