CORONA-HOTLINE des LANDES

CORONA-HOTLINE des Landes Steiermark: 0316 / 877 - 6700

   

Ab 1.8.2022 werden Personen, die mit Covid-19 infiziert sind, nur mehr 10 Tage verkehrsbeschränkt, d.h. es werden von der Gesundheitsbehörde keine Absonderungsbescheide mehr ausgestellt. Nach fünf Tagen ab PCR-Test können Sie sich von der Verkehrsbeschränkung freitesten.

Covid-19 ist jedoch immer noch anzeigepflichtig nach dem Epidemiegesetz. 

Wie gehen Sie weiter vor?

  • Haben Sie einen positiven Antigentest und/oder Symptome, wenden Sie sich an 1450 (telefonisch oder online   www.covidverdacht.st). Dort erhalten Sie einen Termin für einen PCR-Test beim Roten Kreuz.

  • Oder Sie machen einen PCR-Test in einer Apotheke oder beim Arzt.
  • Bitte informieren Sie umgehend Ihren Dienstgeber, denn Sie sind grundsätzlich arbeitsfähig.

  • Fühlen Sie sich krank, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin zwecks Krankschreibung.
War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).