Anfragen zum Thema Corona-Virus und Freitesten

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Die Bezirkshauptmannschaften erreichen derzeit sehr viele Anfragen zum Thema Corona, was dazu führt, dass unsere Telefonanlagen überlastet werden und Sie uns oft nicht erreichen können oder sehr lange warten müssen.

Da sich gezeigt hat, dass ein erheblicher Teil der Anfragen gar nicht in unsere Zuständigkeit fällt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege mit, bei welchen Stellen Sie Antworten auf Ihre Fragen erhalten:

 Freitesten mit Heim-Gurgeltest

Ab Mittwoch, 26. Jänner 2022, 12:00 Uhr, können Personen, die auf Grund einer Covid-Infektion in der Steiermark abgesondert sind, Testzertifikate aus dem Grünen Pass über das neue Portal  covid.stmk.gv.at den Gesundheitsbehörden vorlegen. Das neue Portal schafft die Möglichkeit des selbständigen Einbringens eines Testzertifikats eines PCR-Heimgurgeltests. Außerdem kann man sich auf diesem Portal zur Covid-Schutzimpfung anmelden.

Voraussetzungen für das Freitesten mit PCR-Heimgurgeltest:

- Die Freitestung kann erst ab dem fünften Tag der Quarantäne (Zählung ab dem Symptombeginn oder bei asymptomatischen Fällen Datum der Probennahme des positiven Tests) vorgenommen werden.
- Zum Zeitpunkt der Anwendung des Heimgurgeltests muss mindestens 48 Stunden völlige Symptomfreiheit bestehen. (Beispiel: wer bereits drei Tage nach Symptombeginn wieder symptomlos ist, kann am fünften Tag den PCR-Heimgurgeltest anwenden und das Ergebnis nach Vorliegen hochladen.)

Nach dem Hochladen des PCR-Heimgurgeltest-Zertifikats wird dieses von den Gesundheitsbehörden geprüft. Wenn alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne erfüllt sind, erfolgt die Aufhebung der Absonderung per SMS-Nachricht.

Bei allgemeinen Fragen zum Corona-Virus, zum Grünen Pass, zu Reisewarnungen oder zu arbeitsrechtlichen Information wählen Sie bitte die Nummer der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit): 0800 555 621.

Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe richten Sie bitte ebenfalls an die AGES: 0800 555 621.

Bei Fragen zu Impfterminen und Impfanmeldungen finden Sie unter  www.impfen.steiermark.at weiterführende Informationen.

Bitte beachten Sie: In den Bezirkshauptmannschaften liegen keinerlei Informationen zu Impfterminen auf und es können von uns auch keine Anmeldungen oder Terminverschiebungen durchgeführt werden.

Bei Anfragen, die Ihr Testergebnis betreffen, kontaktieren Sie bitte 0316/877 67 00.

Für Fragen zum PCR-Gurgeltest in der Heimanwendung - in Kooperation mit Spar bzw. den Apotheken - wenden Sie sich bitte an 057 277.

Bei Problemen mit dem SMS für das Contact Tracing wenden Sie sich bitte an die Contact Tracing Taskforce unter 0720 506000.


Nur bei Fragen zu Quarantäne, Bescheiden sowie zum Contact Tracing wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.


Telefonische Anfragen werden ausschließlich von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.30 Uhr unter folgender Telefonnummer beantwortet:

Tel.-Nr.: 03462/2606-0


Außerhalb dieser Zeiten werden Sie ersucht, sich mit Ihrem Anliegen an folgende E-Mail-Adresse zu wenden:

bhdl-corona@stmk.gv.at


Sollten Sie ein Genesungs-, Test- oder Impfzertifikat wünschen, so wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro oder Ihre Wohnsitzgemeinde:

Tel.-Nr. Bürgerbüro: 03462/2606-444


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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